Die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Umwandlungen, Unternehmensverkäufen u.ä. kann als Rechtsanwalt oder auch als Notar erfolgen. Sie entscheiden bei der Mandatierung, ob ein Anwaltsmandat begründet oder ob ich für Sie als Notar tätig werden soll.
Die damit verbundenen Unterschiede machen sich nicht nur bei den Kosten bemerkbar – die anwaltliche Beratung wird in der Regel höher vergütet als die notarielle. Während der Rechtsanwalt Parteivertreter ist und damit ausschließlich die Interessen seines Mandanten verfolgt, ist der Notar stets neutral und berät alle an dem Urkundsverfahren Beteiligte gleichermaßen.
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Zur Vorbereitung eines Besprechungstermins können Sie sich auch im Bereich Downloads informieren und einen Laufzettel herunterladen, ausfüllen und mir zukommenlassen.
Schloßstraße 24, 13507 Berlin
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