Vorsorge

Der Weg des Notars führt nicht selten ins Pflegeheim, gelegentlich – leider – auch ins Krankenhaus. Der Notar kann hier aber nur dann noch unterstützen, wenn die Person zu diesem Zeitpunkt noch geschäftsfähig ist. Hiervon muss sich der Notar – ggf. unter Hinzuziehung z.B. des behandelnden Arztes und des Pflegepersonals – überzeugen.

Vorsorge

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder auch eine Generalvollmacht sollten deshalb möglichst nicht in letzter Minute erstellt werden. Die notarielle Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind zwar nicht kostenfrei aus dem Internet hochzuladen. Dafür aber belehrt Sie der Notar über die damit verbundenen Folgen, die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten und versichert sich auch darüber, dass Sie die Erklärung auch tatsächlich mit dem Inhalt abgeben wollen, wie sie von Ihnen vor dem Notar aufgenommen wird. Damit kommt dieser Erklärung dann im Ernst- und Streitfall eine belastbarere Bedeutung zu, um so Ihren Willen auch dann umsetzen zu können, wenn Sie selber dafür nicht mehr Sorge tragen können.

 

Weitere Informationen:

https://www.bnotk.de/Buergerservice/Informationen/Vollmacht/index.php

http://www.vorsorgeregister.de/Vorsorgevollmacht/index.php

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