Die typische testamentarische Gestaltung – Berliner Testament unter Ehegatten mit nacherbenden leiblichen Kindern – ist in Zeiten der Patchworkfamily häufig keine praktikable Gestaltungsmöglichkeit mehr, weil der Steuerfreibetrag von EUR 400.000 nur den leiblichen Kindern zusteht, nicht aber den Kindern des neuen Partners. Zudem sind Neuregelungen der Europäischen Erbrechtsverordnung von Bedeutung, wenn man seinen Lebensabend außerhalb von Deutschland verbringen möchte.
Testamentarische Gestaltungen sind z.B. auch sinnvoll, wenn der gesetzliche Erbe Sozialhilfe bezieht oder minderjährig ist, ferner in Scheidungsfällen, wenn ausgeschlossen werden soll, dass der geschiedene Ehegatte im Falle des Versterbens eines gemeinsamen Kindes Erbe werden soll. Nicht immer reicht es aus, nur einen Testamentsvollstrecker zu bestellen.
Weitere Informationen:
https://www.bnotk.de/Buergerservice/Informationen/Erben/index.php
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