Familiäre notarielle Vorsorge betrifft nicht nur Eheverträge, die Sie auch schon vor der Eheschließung beurkunden lassen können, sondern zum Beispiel auch Ehescheidenfolgenvereinbarungen, um den Scheidungsrechtsstreit zu vereinfachen und zu beschleunigen. Güterstandsvereinbarungen können bei internationalen Ehen wichtig sein wie auch die Rechtswahl und die Wahl des Gerichtsstandes.
Die Güterstandsschaukel biete eine Möglichkeit, schon zu Lebzeiten einen Zugewinnausgleich durchzuführen und auf diesem Wegen Vermögen auf den Ehegatten zu übertragen, ohne dass hierfür der Schenkungsfreibetrag von EUR 500.000 in Anspruch genommen werden muss. Zudem unterliegt das im Wege der Güterstandsschaukel übertragene Vermögen nicht der Pflichtteilsanrechnung, weil es auf den Zugewinnausgleich gezahlt wird.
Weitere Informationen:
https://www.bnotk.de/Buergerservice/Informationen/Familie/index.php
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