Änderung des BewG – höhere Immobilienwerte ab 2023
Der Gesetzgeber beabsichtigt, zum 01.01.2023 die Bewertung von Immobilien teilweise zu ändern. Dies kann – muss aber nicht – Auswirkungen auf eine Erbschafts- oder Schenkungssteuerpflicht haben.
Der Gesetzgeber beabsichtigt, zum 01.01.2023 die Bewertung von Immobilien teilweise zu ändern. Dies kann – muss aber nicht – Auswirkungen auf eine Erbschafts- oder Schenkungssteuerpflicht haben.