Sanierungsbedürftiges Gemeinschaftseigentum: Nutzungsverbot durch WEG-Beschluss zulässig?
Wohnungseigentümer sind grundsätzlich verpflichtet, die Sanierung gemeinschaftlichen Eigentums zu veranlassen. Dieser Verpflichtung können sie sich nicht durch ein dauerhaftes Nutzungsverbot entziehen. Das Sondernutzungsrecht kann nicht durch Beschluss beseitigt werden.