Das Transparenzregister – Änderung zum 01.08.2021
Durch das neu verabschiedete Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz wird das Transparenzregister zum Vollregister. Dies bedeutet, dass nun ausnahmslos alle Rechtseinheiten zur Mitteilung ihrer wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister verpflichtet sind. Dies unterliegt gewissen Fristen, welche bei Nichteinhaltung hohe Bußgelder nach sich ziehen können.