Kann mit einer transmortalen Vollmacht eine Finanzierungsgrundschuld ohne Zwischeneintrag des Erben bestellt werden?
Verkauft ein transmortal Bevollmächtigter ein im Nachlass enthaltenes Grundstück, kann dieses mit einer Finanzierungsgrundschuld belastet werden. Das OLG Bremen hat eine Anwendung des § 40 GBO für die Finanzierungsgrundschuld abgelehnt und eine Zwischeneintragung der Erben im Grundbuch des Grundstücks gefordert.