Schenken ohne Pflichtteilsergänzung
Das Pflichtteilsrecht sichert nahen Angehörigen einen Erbanspruch auch dann, wenn der Erblasser sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt hat. Ausnahmen hiervon bestehen nur unter gewissen Voraussetzungen, die häufig nicht vorliegen. Der Erblasser wird deshalb bemüht sein, schon zu Lebzeiten sein Vermögen zu verschenken. Hier greift die Problematik der Pflichtteilsergänzung.
Aberkennung der Erbschaftssteuerbefreiung des Familienheims bei krankheitsbedingter Aufgabe der Selbstnutzung?
Aberkennung der Steuerfreiheit nach § 13 ErbStG bei Aufgabe der Selbstnutzung