Kaufpreise bei (auch mittelbarem) Immobilienerwerb

Kaufpreise bei (auch mittelbarem) Immobilienerwerb müssen durch Überweisung erfolgen. Bei einem Immobilienkauf darf der Notar die Grundbuchumschreibung erst beantragen, wenn ihm die Kaufpreiszahlung nachgewiesen ist.

Keine Schlechterstellung des Vorkäufers

Eine differenzierende Preisabrede in einem Kaufvertrag, nach der der Vorkäufer einen höheren Kaufpreis zu zahlen hat als der Käufer, ist als Vertrag zu Lasten Dritter unzulässig.