Keine Schlechterstellung des Vorkäufers
Eine differenzierende Preisabrede in einem Kaufvertrag, nach der der Vorkäufer einen höheren Kaufpreis zu zahlen hat als der Käufer, ist als Vertrag zu Lasten Dritter unzulässig.
Grunderwerbsteuer auch auf Instandhanltungsrücklage
Grunderwerbsteuer und Instandhaltungsrücklage