Schenken ohne Pflichtteilsergänzung
Das Pflichtteilsrecht sichert nahen Angehörigen einen Erbanspruch auch dann, wenn der Erblasser sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt hat. Ausnahmen hiervon bestehen nur unter gewissen Voraussetzungen, die häufig nicht vorliegen. Der Erblasser wird deshalb bemüht sein, schon zu Lebzeiten sein Vermögen zu verschenken. Hier greift die Problematik der Pflichtteilsergänzung.
Notarielles Nachlassverzeichnis
Verlangt ein Pflichtteilsberechtigter von dem Erben die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses, muss der Erbe dieses – zu Lasten des Nachlasses – bei einem Notar in Auftrag geben.