Verwalterzustimmung bei Veräußerung von Wohnungseigentum
Die Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer kann vorsehen, dass im Fall der Veräußerung von Wohnungseigentum durch einen Eigentümer die „Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten“ eingeholt werden muss.
Änderung des BewG – höhere Immobilienwerte ab 2023
Der Gesetzgeber beabsichtigt, zum 01.01.2023 die Bewertung von Immobilien teilweise zu ändern. Dies kann – muss aber nicht – Auswirkungen auf eine Erbschafts- oder Schenkungssteuerpflicht haben.