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eGbR – was gilt ab dem 01.01.2024

Vermeidung einer Schenkung bei Verzicht auf Bezugsrecht?

Verzichtet ein Gesellschafter auf die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft, kann dies zum Anfall von Schenkungsteuer führen. Es ist deshalb stets mit dem Steuerberater zu klären, ob ein Wertausgleich erfolgen sollte. Entspricht der Wertausgleich nicht dem Wert des Bezugsrechts, kann eine gemischte Schenkung vorliegen, so dass teilweise Schenkungsteuer anfällt.

Umbuchungen aus der Kapitalrücklage zu Eigenkapital der GmbH stellen jedoch keine Schenkung an die Mitgesellschafter dar. Denn das Eigenkapital steht allein der Kapitalgesellschaft und nicht den Gesellschaftern zu. Eine solche Umbuchung kann als Gegenleistung für den Verzicht des Bezugsrechts angesehen werden.

Die Entscheidungen des Finanzgerichtes sind noch nicht rechtskräftig. Die Geschäftszeichen beim BFH lauten II B 54/20 und II B 55/20.