Das Transparenzregister – Änderung zum 01.08.2021
Durch das neu verabschiedete Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz wird das Transparenzregister zum Vollregister. Dies bedeutet, dass nun ausnahmslos alle Rechtseinheiten zur Mitteilung ihrer wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister verpflichtet sind. Dies unterliegt gewissen Fristen, welche bei Nichteinhaltung hohe Bußgelder nach sich ziehen können.
Übergang ist auch Nutzung mit PKW
„Übergang“ als Grunddienstbarkeit umfasst grundsätzlich auch das Überfahren mit einem PKW
Grunderwerbsteuer auch auf Instandhanltungsrücklage
Grunderwerbsteuer und Instandhaltungsrücklage
Übertragung einer Immobilie an minderjährige Enkel ohne familienrechtliche Genehmigung
Schenkung einer Immobilie an minderjährige Enkel
Vorsicht bei Veräußerung gegen Rentenzahlung
Steuerpflichtiger Zinsertrag bei verbilligter Veräußerung eines Hausgrundstücks gegen Rentenzahlungen