eGbR – was gilt ab dem 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 kann sich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das neue Gesellschaftsregister eintragen lassen. Die eingetragene Gesellschaft muss dann (verpflichtend) die Bezeichnung eGbR (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts) führen. Auch wenn die Eintragung freiwillig ist, gibt es ab dem 01.01.2024 faktische Zwänge, die eine Eintragung der BGB-Gesellschaft im Gesellschaftsregister erforderlich machen.

Verwalterzustimmung bei Veräußerung von Wohnungseigentum

Die Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer kann vorsehen, dass im Fall der Veräußerung von Wohnungseigentum durch einen Eigentümer die „Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten“ eingeholt werden muss.

Kaufpreise bei (auch mittelbarem) Immobilienerwerb

Kaufpreise bei (auch mittelbarem) Immobilienerwerb müssen durch Überweisung erfolgen. Bei einem Immobilienkauf darf der Notar die Grundbuchumschreibung erst beantragen, wenn ihm die Kaufpreiszahlung nachgewiesen ist.

Keine Schlechterstellung des Vorkäufers

Eine differenzierende Preisabrede in einem Kaufvertrag, nach der der Vorkäufer einen höheren Kaufpreis zu zahlen hat als der Käufer, ist als Vertrag zu Lasten Dritter unzulässig.

Schenken ohne Pflichtteilsergänzung

Das Pflichtteilsrecht sichert nahen Angehörigen einen Erbanspruch auch dann, wenn der Erblasser sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt hat. Ausnahmen hiervon bestehen nur unter gewissen Voraussetzungen, die häufig nicht vorliegen. Der Erblasser wird deshalb bemüht sein, schon zu Lebzeiten sein Vermögen zu verschenken. Hier greift die Problematik der Pflichtteilsergänzung.