eGbR – was gilt ab dem 01.01.2024
Ab dem 01.01.2024 kann sich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das neue Gesellschaftsregister eintragen lassen. Die eingetragene Gesellschaft muss dann (verpflichtend) die Bezeichnung eGbR (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts) führen. Auch wenn die Eintragung freiwillig ist, gibt es ab dem 01.01.2024 faktische Zwänge, die eine Eintragung der BGB-Gesellschaft im Gesellschaftsregister erforderlich machen.
Kaufpreise bei (auch mittelbarem) Immobilienerwerb
Kaufpreise bei (auch mittelbarem) Immobilienerwerb müssen durch Überweisung erfolgen. Bei einem Immobilienkauf darf der Notar die Grundbuchumschreibung erst beantragen, wenn ihm die Kaufpreiszahlung nachgewiesen ist.
Änderung des BewG – höhere Immobilienwerte ab 2023
Der Gesetzgeber beabsichtigt, zum 01.01.2023 die Bewertung von Immobilien teilweise zu ändern. Dies kann – muss aber nicht – Auswirkungen auf eine Erbschafts- oder Schenkungssteuerpflicht haben.
Schenken ohne Pflichtteilsergänzung
Das Pflichtteilsrecht sichert nahen Angehörigen einen Erbanspruch auch dann, wenn der Erblasser sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt hat. Ausnahmen hiervon bestehen nur unter gewissen Voraussetzungen, die häufig nicht vorliegen. Der Erblasser wird deshalb bemüht sein, schon zu Lebzeiten sein Vermögen zu verschenken. Hier greift die Problematik der Pflichtteilsergänzung.
Übertragung einer Immobilie an minderjährige Enkel ohne familienrechtliche Genehmigung
Schenkung einer Immobilie an minderjährige Enkel
Vorsicht bei Veräußerung gegen Rentenzahlung
Steuerpflichtiger Zinsertrag bei verbilligter Veräußerung eines Hausgrundstücks gegen Rentenzahlungen