Erforderliche Angaben zur Eintragung einer bestehenden GbR als eGbR

Anmeldung einer eGbR zum Gesellschaftsregister Anmeldungen zum Gesellschaftsregister sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Gem. § 707 Abs. 2 BGB hat die Anmeldung zu enthalten:   Angaben zur Gesellschaft: Name Sitz Anschrift Gegenstand der Gesellschaft, soweit er sich nicht bereits aus dem Namen ergibt   Angaben zu jedem Gesellschafter: Natürliche Person: Namen, Vornamen, Geburtsdatum […]

eGbR – was gilt ab dem 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 kann sich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das neue Gesellschaftsregister eintragen lassen. Die eingetragene Gesellschaft muss dann (verpflichtend) die Bezeichnung eGbR (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts) führen. Auch wenn die Eintragung freiwillig ist, gibt es ab dem 01.01.2024 faktische Zwänge, die eine Eintragung der BGB-Gesellschaft im Gesellschaftsregister erforderlich machen.

Bestellung eines Betreuers trotz Vorsorgevollmacht

Die Bestellung eines Bevollmächtigten schließt in der Regel die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht aus. Handelt der Bevollmächtigte aber für den Betroffenen mit dessen Willen auf gefährdende Art und Weise, kann das Gericht dennoch einen Betreuer bestellen.

Verwalterzustimmung bei Veräußerung von Wohnungseigentum

Die Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer kann vorsehen, dass im Fall der Veräußerung von Wohnungseigentum durch einen Eigentümer die „Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten“ eingeholt werden muss.

Kaufpreise bei (auch mittelbarem) Immobilienerwerb

Kaufpreise bei (auch mittelbarem) Immobilienerwerb müssen durch Überweisung erfolgen. Bei einem Immobilienkauf darf der Notar die Grundbuchumschreibung erst beantragen, wenn ihm die Kaufpreiszahlung nachgewiesen ist.

Notvertretungsrecht unter Ehegatten

Seit dem 01.01.2023 gilt ein Notvertretungsrecht unter Ehegatten, das der Gesetzgeber in § 1358 BGB neu geregelt hat. Das Notarvertretungsrecht gilt nach der Gesetzesüberschrift zwar nur in Angelegenheiten der Gesundheitssorge, gewährt aber gleichwohl auch teilweise rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht. In gewissen Fällen besteht das Notarvertretungsrecht jedoch nicht.

Keine Schlechterstellung des Vorkäufers

Eine differenzierende Preisabrede in einem Kaufvertrag, nach der der Vorkäufer einen höheren Kaufpreis zu zahlen hat als der Käufer, ist als Vertrag zu Lasten Dritter unzulässig.

Schenkung zu Lasten des Schlusserben und lebzeitiges Eigeninteresse

Haben sich Ehegatten wechselseitig zu Erben eingesetzt und ihre Kinder zu gleichen Teilen zu Schlusserben, so erben die Kinder nur Dasjenige, was im Nachlass des Letztversterbenden noch vorhanden ist. Verschenkt der Längerlebende z.B. nun die Immobilie nur an eines seiner Kinder, können die anderen Schlusserben dies zu Lebezeiten des längerlebenden Elternteils also nicht verhindern. Den Ärger hat der Beschenkte, sobald der zweite Elternteil verstorben ist.

Schenken ohne Pflichtteilsergänzung

Das Pflichtteilsrecht sichert nahen Angehörigen einen Erbanspruch auch dann, wenn der Erblasser sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt hat. Ausnahmen hiervon bestehen nur unter gewissen Voraussetzungen, die häufig nicht vorliegen. Der Erblasser wird deshalb bemüht sein, schon zu Lebzeiten sein Vermögen zu verschenken. Hier greift die Problematik der Pflichtteilsergänzung.