Das Transparenzregister – Änderung zum 01.08.2021

Durch das neu verabschiedete Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz wird das Transparenzregister zum Vollregister. Dies bedeutet, dass nun ausnahmslos alle Rechtseinheiten zur Mitteilung ihrer wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister verpflichtet sind. Dies unterliegt gewissen Fristen, welche bei Nichteinhaltung hohe Bußgelder nach sich ziehen können.

Notarielles Nachlassverzeichnis

Verlangt ein Pflichtteilsberechtigter von dem Erben die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses, muss der Erbe dieses – zu Lasten des Nachlasses – bei einem Notar in Auftrag geben.